Behälter & Tarife

NÖ Seuchenvorsorge Abgabe


Neue Aufgaben benötigen gesetzliche Grundlagen. So war der Gesetzgeber gefordert, Probleme im Bereich Tierkörperverwertung und Pandemievorsorge zu lösen. Was mit dem Beschluss des NÖ Seuchenvorsorgeabgabegesetzes des Landtages am 21. Juni 2005 gelang.


Aufgrund der Erkenntnisse aus dem BSE-Rinderwahnsinn wurde eine Tierfütterung mit Tiermehl verboten. Tiermehl, ein Produkt aus der Tierkörperverwertung, muss daher seit dem Jahr 2000 (EU-Fütterungsverbot) kostenintensiv verbrannt werden. Eine Maßnahme, die allen zugute kommt. In Niederösterreich wurde die Verbrennung bislang mit Geldmitteln aus dem Katastrophenfonds abgedeckt.

Die Berechnungsgrundlage für die Seuchenvorsorgeabgabe ist das jeweilige bereitgestellte Restmüllvolumen.